Mit einem Brief vom 24.06.2024 wandte sich der Kirchenvorstand der Katholischen Pfarrgemeinde St. Theresia der Alt-Katholiken auf Nordstrand in Schleswig-Holstein an die Bürgermeisterin der Gemeinde Nordstrand, Frau Hartwig-Kruse.
Hintergrund des Anschreibens waren zwei Flaggen, die seit mehreren Monaten auf dem Schiff eines Krabbenfischers im Hafen von Nordstrand gehisst sind und auf denen sowohl eine EU-Flagge als auch eine LGBTQI-Flagge mit einem Mittelfinger versehen sind. Zu diesen Flaggen positionierte sich Frau Hartwig-Kruse als Bürgermeisterin der Gemeinde Nordstrand inhaltlich bewusst nicht, was der Kirchenvorstand zum Anlass nahmen, Bürgermeisterin Hartwig-Kruse dieses Verhalten vorzuwerfen.
In seinem Anschreiben bringt der Kirchenvorstand zum Ausdruck, dass dieser von der persönlichen Reaktion der Bürgermeisterin enttäuscht sei. Der Kirchenvorstand wirft Bürgermeisterin Hartwig-Kruse dabei im Besonderen vor, dass diese sich von der Meinungsäußerung des Herrn Koch nicht öffentlich distanziert und hinter den Persönlichkeitsrechten des Schiffseigentümers versteckt habe. Neben anderen Vorwürfen fordert der Kirchenvorstand Bürgermeisterin Hartwig-Kruse dazu auf, „zeitnah öffentlich Stellung“ zu beziehen. Dieser Brief wurde überdies im Gottesdienst vom 30.06.2024 öffentlich verlesen.
Bürgermeisterin Hartwig-Kruse hat das Anschreiben der Kirchengemeinde und ihr eigenes Verhalten daraufhin von einer Kieler Rechtsanwaltskanzlei rechtlich überprüfen lassen. Die Kanzlei kommt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Bürgermeisterin Hartwig-Kruse rechtmäßig gehandelt hat. Sie ist als staatliche Funktionsträgerin zur meinungsfreiheitlichen Neutralität verpflichtet und war nicht befugt, zu den streitgegenständlichen Flaggen öffentlich ablehnend Stellung zu nehmen. Das Hissen der Flagge ist nach der Untersuchung der Anwälte weder als Volksverhetzung strafbar noch falle die hinter den Flaggen stehende Meinungsäußerung aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit des Schiffseigentümers. Bürgermeisterin Hartwig-Kruse war damit weder berechtigt noch verpflichtet, die hinter den Flaggen stehende Meinungskundgabe öffentlich anzugreifen.
Spiegelbildlich dazu habe der Kirchenvorstand nach dem Ergebnis der Kanzlei in seinem Anschreiben das Richtigkeits- und Sachlichkeitsgebot verletzt, weshalb Bürgermeisterin Hartwig-Kruse prinzipiell ein Unterlassungsanspruch gegen den Kirchenvorstand zustehe. Bürgermeisterin Hartwig-Kruse hat sich indes entschieden, von diesem Recht (vorerst) keinen Gebrauch zu machen und setzt statt Konfrontation vielmehr auf Kommunikation.