Bild: Nordstrand Tourismus
Ab 2024 soll diese Abgabe durch die Tourismusabgabe ersetzt werden. Die Tourismusabgabe ist also das Gleiche wie die Fremdenverkehrsabgabe. Es wird lediglich ein moderner Namen gebraucht, weil man heute den Begriff Fremdenverkehr nicht mehr verwendet.
Die gesetzlichen Bestimmungen fordern von der Gemeinde für die Erhebung von Abgaben eine Gebührenkalkulation. Diese Kalkulation soll für die zukünftige Erhebung der Tourismusabgabe nun erstellt werden. Dabei sollen nicht mehr Realmaßstäbe (Betten, Verkaufsflächen oder Mitarbeiter) verwendet werden, sondern der Umsatz eines Abgabepflichtigen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Abgabe gerechter berechnet wird.
Die derzeitige Abfrage der Jahresumsätze bei den Abgabepflichtigen dient also nur dazu, möglichst genaue Grundlagen für die Kalkulation zur Verfügung zu haben. Je mehr und genauer die Angaben des Jahresumsatzes erfolgen, desto genauer wird die Kalkulation für die Tourismusabgabe.
Aus den Jahresumsätzen ist heute die spätere Tourismusabgabe für den Einzelnen Betrieb überhaupt nicht erkennbar. Mit den gemeldeten Jahresumsätzen wird zunächst die Kalkulation erstellt. Erst dann wird die Gemeindevertretung Nordstrand in einer Tourismusabgabesatzung, die zu erhebende Tourismusabgabe festsetzen.